4,8(14.322 mal geöffnet in Jurafuchs)
Bürgernormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 VwGO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
C hält die aktuelle bayrische Landesverordnung, nachdem im Einzelhandel die sog. „2G-Regel“ herrscht, für rechtswidrig. C möchte sich nicht impfen lassen und fühlt sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt. Er fragt sich, ob er gegen die Verordnung vorgehen kann.
Einordnung
Bürgernormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 VwGO
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Behördennormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 VwGO: abgesenkte Anforderungen
Gemeinde G erlässt einen Bebauungsplan. Nachbargemeinde F ist der Meinung, der Bebauungsplan enthält Festsetzungen für Fs Planungsbereich, und sieht sich dadurch in ihrer eigenen Planungshoheit betroffen. Fs Bürgermeisterin B will deswegen gegen die Satzung vorgehen.
Sonderfall: Antragsbefugnis bei Verletzung des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB
O ist Eigentümer eines Grundstücks in einem Wohngebiet. Os Grundstück grenzt an ein bisher unbeplantes Gebiet, welches durch einen neuen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen wird. O befürchtet, dass dies mit erheblichen Lärmbelästigungen verbunden ist.