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Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)

einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V möchte ihr Hausboot in Hamburg gerne verkaufen. K ist sehr interessiert daran, weil er begeisterter Kreuzfahrer ist und gerne auf dem Wasser residiert. V und K vereinbaren, dass der Vertrag in Schriftform fixiert werden soll.

Einordnung

Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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