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Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) durch Ausnutzen des Schlafes des Opfers?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Als Ehefrau T eines Nachts aus dem Schlaf erwacht, plagen sie dunkle Gedanken. Sie beschließt spontan, dem bösartigen und ihr körperlich weit überlegenen Ehemann O Leid anzutun. Sie schafft es, dem neben ihr schlafenden O mehrere schmerzhafte Schnittwunden zufügen, bevor dieser aufwacht.
Einordnung
Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) durch Ausnutzen des Schlafes des Opfers?
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 1 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. T hat die Körperverletzung zum Nachteil des O „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) begangen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Anforderungen an die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
T will den O verprügeln und bittet C und D, zur Sicherheit mitzukommen und ihn durch ihre Anwesenheit zu unterstützen. Während T den O verprügelt, stehen C und D daneben und zeigen sich – für Dritte erkennbar – einsatzbereit für den Fall, dass O Gegenwehr leistet.
Nicht anwesender Beteiligter
A stiftet T dazu an, den O zu verprügeln. T stellt also den O und fügt ihm schwere Verletzungen zu. Währenddessen telefoniert er mit A und tauscht sich über die weitere Abendplanung aus.