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Verschiedene Zwangsmittel (Übersicht)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ignoriert seit Monaten einen ihm bekanntgegebenen Verwaltungsakt, wonach er einen illegal errichteten Bauzaun entfernen soll. Sachbearbeiter S will nun endlich Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung einleiten. Er fragt sich, in welcher Form das möglich und sinnvoll ist.
Einordnung
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Grundfall
Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A von seinem Balkon in Deutschland eine Flagge. Baubehörde B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A „die bauliche Veränderung“ entfernen muss. Die Verfügung wird bestandskräftig. A hat die Flagge nicht entfernt.
Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch
Behörde B hat gegenüber Momo (M) einen inzwischen bestandskräftigen Bescheid erlassen, wonach M einen Baum auf ihrem Grundstück zurückschneiden muss, von dem Äste auf den Bürgersteig fallen. B leitet rechtmäßigerweise die Zwangsvollstreckung ein und beauftragt Unternehmerin U mit den Arbeiten.