Jurafuchs

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§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwVfG: Ausschluss des Vertrauensschutzes (Erschlichene Leistung)

einfach
schwer88 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Jurastudentin Lawra (L) hat ihr Studium beendet. Um ihre Ausbildungsförderung aufrecht zu erhalten, beantragt sie mit einer gefälschten Studienbescheinigung Ausbildungsförderung (BAföG). Die Behörde (B) bewilligt die Zahlungen. Als L's Schwindel auffällt, hebt B die Bewilligung auf.

Einordnung

§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwVfG: Ausschluss des Vertrauensschutzes (Erschlichene Leistung)

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