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Schwerwiegender Mangel 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Steuerberater S1 und S2 wollen sich zu einer GbR zusammenschließen. Deren Zweck soll es sein, reichen Privatpersonen bei der möglichst verdeckten Steuerhinterziehung zu helfen. In der Folgezeit hilft die GbR einigen Personen gegen stattliche Honorare durch immer neue Methoden unentdeckt bei der Steuerhinterziehung.
Einordnung
Schwerwiegender Mangel 1
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Schwerwiegender Mangel 2
Die Studentinnen S1, S2 und S3 wollen Schülern Nachhilfe geben und dafür die Nachhilfe-GbR gründen. Sie einigen sich auf einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag. Die 17-jährige S3 ist aber als einzige der drei minderjährig und wird bei dem Vertragsschluss nicht vertreten. Im Anschluss geben sie vielen Schülern Nachhilfe.
Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714
A und B sind Gesellschafter einer Pizzeria mit Lieferdienst, der City-Service GbR. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. A kauft namens der Gesellschaft bei D eine neue Pizzaschaufel, die groß genug für Jumbo-Pizzen ist. B weiß von dem Kauf nichts.