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Kostenentscheidung nach § 101 ZPO Streithilfe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Kassandra (K) verklagt Pferdehändlerin Berta (B) auf €50.000 Schadensersatz, weil das gekaufte Pferd lahmt. Züchterin Z, von der B selbst das Pferd erworben hat, tritt dem Rechtsstreit aufseiten der B bei. K werden €10.000 zugesprochen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Einordnung
Kostenentscheidung nach § 101 ZPO Streithilfe
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