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Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz möglich
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Buchhalter B ist bei Unternehmerin U tätig. Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen kündigt U dem B betriebsbedingt ordentlich. Im Unternehmen bestehen freie Arbeitsplätze im Sekretariat und in der Abteilungsleitung.
Einordnung
Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz möglich
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Fehlerhafte Sozialauswahl
Der 50-jährige Bäcker B, ist seit 30 Jahren für Arbeitgeberin A tätig und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. A kündigt B aufgrund von notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen betriebsbedingt. Die 35-jährige, kinderlose Mitarbeiterin M, die erst seit 10 Jahren in Bäckerei tätig ist, soll bleiben. KSchG ist anwendbar.
Vergabe der Arbeit an Fremdfirma
Reinigungskraft R ist bei Unternehmen U tätig. U beschließt die Auflösung des betriebsinternen Reinigungsdienstes und Übergabe an eine externe Reinigungsfirma, die alles selbständig erledigt. R wird daraufhin betriebsbedingt gekündigt.