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Falschheit der Aussage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sagt vor Gericht als Zeuge aus, er habe den Angeklagten A am 21. Juli zur Tatzeit am Tatort gesehen. Tatsächlich war dies am 20. Juli der Fall. T war aber überzeugt davon, sich im Datum nicht zu irren.
Einordnung
Falschheit der Aussage
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