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Gegenläufige Betriebliche Übung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Fünf Jahre in Folge hat U hat ihren Mitarbeitern €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Der Wortlaut der Arbeitsverträge sieht dies nicht vor. Aufgrund der Covid-19-Krise zahlt U 2020, 2021, 2022 nur noch €100. Da die Pandemie vorbei ist, wollen die Mitarbeiter dies 2023 nicht mehr akzeptieren.
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Freiwilligkeitsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hat U stets den Hinweis ausgehängt, dass die Gewährung des Weihnachtsgeldes freiwillig und mit der Maßgabe erfolgt, dass auch eine wiederholte Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. U unterlässt 2021 die Zahlung.
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge einen Bonus (€250) gezahlt. Im Arbeitsvertrag ist explizit vorgesehen, dass ein Anspruch auf die Zahlung besteht. Gleichzeitig enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, dass die Zahlung des Bonus in jedem Fall freiwillig erfolgt und kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.