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Abwandlung 1: kein Bauvorhaben
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Vagabund V hat ein Grundstück geerbt. Da er umherreisen möchte und ein Tüftler ist, nutzt er das Grundstück, um sich einen Autoanhänger selbst zu bauen. Er kauft die notwendigen Bauprodukte und beginnt die Arbeit. Die Nachbarn meinen, V benötige dafür eine Baugenehmigung.
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Abwandlung 2: Genehmigungsfreies Vorhaben
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem freistehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 qm) für sein Fahrrad errichten. F's Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage eine Baugenehmigung.
Abwandlung 3: genehmigungspflichtiges Vorhaben
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.