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„Hühnerpest-Fall“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Pharmaunternehmen P vertreibt unter anderem Impfstoff gegen Hühnerpest. Landwirtin L lässt ihre gesamte Hühnerfarm mit einer verseuchten Charge des Mittels impfen. Darauf erkranken alle Tiere an Hühnerpest und verenden. Ob P fahrlässig gehandelt hat, kann nicht festgestellt werden.
Einordnung
„Hühnerpest-Fall“
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Konstruktionspflichtverletzung
Studentin S kauft bei Händler D einen Unterarmtrainer des Herstellers H, der laut Herstellerangabe mit bis zu 50 kg Last verwendet werden kann. Als S eine 10 kg Hantelscheibe daran befestigt und trainiert, reißt das Seil ab und die Scheibe kracht ihr auf den Fuß. Ursache ist die Verwendung falschen Materials, wobei nicht mehr festgestellt werden kann, wie es bei H zu diesem Fehler kam.
Befundsicherungspflicht (Fabrikationsfehler)
A kauft bei Edeka eine Fanta-Mehrwegglasflasche des Herstellers Coca-Cola (C). Als A sie zu Hause öffnet, zerspringt die Glasflasche wegen Haarrisses im Glas in 1.000 Scherben, von denen eine das Auge der A trifft. Vor der Auslieferung hatte C die Flasche nicht nochmal kontrolliert. Es ist weder feststellbar, ob der Riss bei der Herstellung des C verursacht wurde, noch ob C bei der Produktion schuldhaft handelte.