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§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE

einfach
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7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Sammler S kauft bei Galerist G ein Gemälde von Dalí für €100.000. Drei Jahre nach der Übergabe stellt sich heraus, dass das Bild gefälscht ist. S erklärt den Rücktritt, G beruft sich auf Verjährung.

Einordnung

§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE

Wie funktioniert Jurafuchs?

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