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§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Sammler S kauft bei Galerist G ein Gemälde von Dalí für €100.000. Drei Jahre nach der Übergabe stellt sich heraus, dass das Bild gefälscht ist. S erklärt den Rücktritt, G beruft sich auf Verjährung.
Einordnung
§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
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