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Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M baut in einem durch B-Plan (§ 30 Abs. 1 BauGB) festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) eine Fabrik. Behörde B nimmt die zunächst erteilte Baugenehmigung zurück. M baut trotzdem. Nachbarin N meint, Fabriken seien mit Art der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet unvereinbar.
Einordnung
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
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