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Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L möchte eine Messe veranstalten, um dort Brettspiele zu verkaufen. Hierzu mietet sie Vs größten Saal und verschickt für €700 Einladungen an potentielle Kunden. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt die Messe aus.
Einordnung
Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)
K kauft von Hobbyradlerin R ein gebrauchtes Rennrad (Wert: €1.200) zum Preis von €800. Bevor er es abholen kann, wird das gut gesicherte Fahrrad von unbekannten Dieben gestohlen. R erhält den Neupreis des Rades (€2.000) von ihrer Versicherung V ersetzt.
Fehlender Ursachenzusammenhang zu Zweckverfehlung
L mietet zu seinem 30.Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Seine Gäste hatten schon vorher alle abgesagt.