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Statthaftigkeit Leistungsklage: "Normale" Unterlassungsklage gegen wiederkehrendes hoheitliches Handeln
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bürgermeisterin B ist sauer, weil R jetzt mit ihrer Exfreundin zusammen ist. Deswegen veröffentlicht B regelmäßig negative Kritik an Rs Restaurantbetrieb auf der offiziellen Internetseite der Stadt. R will, dass B dies in Zukunft unterlässt.
Einordnung
Statthaftigkeit Leistungsklage: "Normale" Unterlassungsklage gegen wiederkehrendes hoheitliches Handeln
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Bürgermeisterin B ist sauer, weil R immer noch mit ihrer Exfreundin zusammen ist. Deswegen droht sie R, von der offiziellen Webseite der Stadt erstmals eine Gesundheitswarnung bezüglich Rs Restaurant zu veröffentlichen. R will das verhindern.
Statthaftigkeit Leistungsklage: Normerlassklage?
Die als Satzung erlassene Promotionsordnung der juristischen Fakultät der Uni U ermöglicht es grundsätzlich allen Absolventen, zu promovieren. Die Auswahl wird über die eingereichten Exposés getroffen. Einzelgänger E will, dass nur Absolventen ab einer Note von 12 Punkten promovieren können.