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Sich typischerweise kurzfristig erledigende Verwaltungsakte – qualifizierter Grundrechtseingriff erforderlich?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Polizistin P fordert A in der S-Bahn ohne erkennbaren Grund auf, sich auszuweisen. A ist vollkommen überrumpelt und kommt der Aufforderung nach. Später beschließt sie, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen.
Einordnung
Sich typischerweise kurzfristig erledigende Verwaltungsakte – qualifizierter Grundrechtseingriff erforderlich?
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Rehabilitationsgefahr bei Diskriminierung (Grundfall)
Bürgermeister B fordert A beim Dorffest auf, sich auszuweisen. A kommt der Aufforderung nach. Sie fühlt sich gedemütigt, weil die Maßnahme nur gegen sie gerichtet ist und von allen anderen Dorfbewohnern beobachtet wird. A fordert Genugtuung und erhebt Klage.
Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses (Grundfall)
Amt B verweigert R grundlos eine Gaststättenerlaubnis. R erhebt Verpflichtungsklage auf deren Erlass. Bevor das Gericht entscheidet, erteilt B die Erlaubnis. R will durch Bs Verhalten verursachte Einnahmeausfälle von B ersetzt bekommen, und plant, B auf Schadensersatz zu verklagen.