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Unzulässige Immissionen gem. § 906 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Jurist J ist glühender Fan der Heavy Metal Band Iron Maiden. Um auch andere in Begeisterung zu versetzen, dreht J die Anlage in seinem Haus um 23 Uhr voll auf. Der Nachbar N (ebenfalls Eigentümer) möchte dies unterbinden, da er nicht schlafen kann.
Einordnung
Unzulässige Immissionen gem. § 906 BGB
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Möglichkeit der Unterlassungsklage gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB
Mieter M hört - wie nahezu jede Nacht - sehr laut Musik. Nachbar N, der eine Wohnung im gleichen Haus besitzt, fühlt sich hiervon gestört. Er möchte erreichen, dass M die Musik leiser stellt und zukünftig nachts keine laute Musik mehr abspielt.
Untersagte Postwurfsendungen
Mieter M wünscht keine Werbung. Er bringt an seinem Briefkasten einen Aufkleber an, auf dem es heißt „Keine Werbung!“. Dennoch wirft Unternehmer U vereinzelt Werbung ein. M möchte dies unterbinden.