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Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit
Sachverhalt
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Natürliche Personen
Der russische Antifaschist A bestellt die Zeitschrift „Anarchistische Morgenschau“. Polizist P findet die Zeitschriften zufällig im Briefkasten und lässt sie beschlagnahmen. Auf As Protest antwortet P, dass die Informationsfreiheit nur für Deutsche gelte.
Juristische Personen
Das legaltech Startup (X-GmbH) möchte seinen Geschäftsbereich erweitern. Zu diesem Zweck bezieht sie die Zeitschrift „BusinessKing“. Die Bundesregierung (B) ist der Meinung, unternehmerisches Geschick lasse sich nicht durch Zeitschriften erleben, und verbietet der X-GmbH den Bezug von „BusinessKing“.