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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verjährung der Rücknahmebefugnis?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G beantragt Corona Entschädigungszahlungen. S bewilligt diese. Erst 10 Jahre später wird S bekannt, dass G tatsächlich keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte. Daraufhin nimmt S die Bewilligung innerhalb eines Jahres zurück.
Einordnung
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verjährung der Rücknahmebefugnis?
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verwirkung der Rücknahmebefugnis
Stadt S bewilligt G Wirtschaftshilfen (€ 20.000). 40 Jahre später bemerkt S, dass G keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte. S nimmt die Bewilligung innerhalb eines Jahres zurück. G wusste nichts von seiner fehlenden Berechtigung und hat das Geld bereits ausgegeben.
Widerruf eines rechtmäßigen belastenden VAs: § 49 Abs. 1 VwVfG: Unzulässigkeit des Widerrufs
Die Behörde B spricht gegenüber Trunkenboldin T ein Waffenbesitzverbot (§ 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WaffG) aus. Als T zwei Jahre trocken ist, hebt B das Verbot wieder auf. Allerdings konsumiert T inzwischen regelmäßig andere Drogen.