Jurafuchs

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Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)

einfach
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7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

F fährt ohne Helm mit ihrem Rennrad von der Arbeit zurück. An einer roten Ampel spricht sie Unternehmer V an und verleitet sie zum Kauf eines viel zu teuren Helms (€200). Später bereut F den Kauf und schreibt V eine Whatsapp Nachricht, dass sie den Vertrag widerrufe.

Einordnung

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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