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Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F fährt ohne Helm mit ihrem Rennrad von der Arbeit zurück. An einer roten Ampel spricht sie Unternehmer V an und verleitet sie zum Kauf eines viel zu teuren Helms (€200). Später bereut F den Kauf und schreibt V eine Whatsapp Nachricht, dass sie den Vertrag widerrufe.
Einordnung
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)
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Umlenkung des Schlags auf einen Dritten (Risikoersetzung)
T holt aus, um O einen massiven Schlag gegen den Kopf zu verpassen. A lenkt diesen Schlag auf die Schulter des neben O stehenden D ab. D wird dabei leicht an der Schulter verletzt.

Baugerüst (Risikoverringerung)
Von einem Baugerüst fällt ein Ziegelstein herab. Damit der Stein nicht den Kopf des B trifft, wehrt A ihn blitzschnell dadurch ab, dass er eine Collegemappe auf den Kopf des B hält. Der Stein wird dadurch abgelenkt und trifft nur die Schulter des B, der sich eine Prellung zuzieht.