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Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (Nr. 3)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A zündet ein Mehrfamilienhaus an. Der Passant P beobachtet das Geschehen zufällig. Um die Löschungsarbeiten der Bewohner zu erschweren, entwendet P den Brandlöscher, der sich im Eingangsbereich des Wohnhauses befindet.
Einordnung
Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (Nr. 3)
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Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (Nr. 3)
A zündet das Haus des B an. Damit das Haus auch wirklich abbrennt, schaltet er vorher alle Rauchmelder im Haus ab. Bevor sich das Feuer ausbreiten kann, bemerkt B die Flammen und verständigt die Feuerwehr.
Rechtsnatur und Systematik
T zündet ein Haus an. In den Flammen kommt O, der sich im Haus befindet, zu Tode.