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Scherzerklärung (§ 118 BGB) – die Entlassung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der tollpatschige Angestellte A verschüttet in der Büroküche seinen Kaffee. Um A vorzuführen, übergibt Chef C ihm daraufhin mit ernster Miene eine schriftliche Kündigung. C glaubt trotzdem, dass A erkannt hat, dass er (C) sich nur einen Scherz auf Kosten des A erlaubt. A begibt sich auf Arbeitssuche.
Einordnung
Scherzerklärung (§ 118 BGB) – die Entlassung
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