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Scherzerklärung (§ 118 BGB) – die Entlassung

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7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der tollpatschige Angestellte A verschüttet in der Büroküche seinen Kaffee. Um A vorzuführen, übergibt Chef C ihm daraufhin mit ernster Miene eine schriftliche Kündigung. C glaubt trotzdem, dass A erkannt hat, dass er (C) sich nur einen Scherz auf Kosten des A erlaubt. A begibt sich auf Arbeitssuche.

Einordnung

Scherzerklärung (§ 118 BGB) – die Entlassung

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