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Einstiegsfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Eigentümer und persönlicher Schuldner E fürchtet die Zwangsvollstreckung des Hypothekars H in sein Grundstück. E befriedigt daher H in Höhe der persönlichen Forderung und des im Grundbuch eingetragenen Betrags.
Einordnung
Einstiegsfall
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Zahlung des Eigentümers, der nicht zugleich persönlicher Schuldner ist.
E hat H eine Hypothek an seinem Grundstück bestellt, die eine Forderung des H gegen Schuldner S sichert. E fürchtet die Zwangsvollstreckung und zahlt daher freiwillig an H auf die Hypothek.
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