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Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V veräußert eines ihrer Häuser als "frisch renoviert und bezugsfertig" an K für zehn Millionen Euro. Einen Monat nachdem K als Eigentümer eingetragen wurde stellt er fest, dass die alten Mängel nur kaschiert, aber nicht beseitigt wurden. Um es bezugsfertig zu machen, müsste eine weitere halbe Millionen Euro investiert werden.
Einordnung
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
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A glaubt, dass Kuckucksuhren wieder richtig angesagt sein werden und gibt deswegen für €780 eine im Traditionsunternehmen von W in Auftrag. Nachdem A die Uhr geliefert wurde, stellt er fest, dass die Uhr rückwärts läuft. A möchte die Uhr gerne repariert haben.
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K hat keine Ahnung von Autos und lässt sich von V beraten. Ihm gefällt einer der "wie neu restaurierten" Porsche 911 Cabriolet des Autohauses der V. Auf dem Heimweg fliegt ihm fast das Dach weg.