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Grundfall 1: Schutz der Informationsbeschaffung; eigenständiges Grundrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Radiofreund R hört leidenschaftlich gern den parawissenschaftlichen Radiosender P. Dieser berichtet über Ufo-Sichtungen und Verschwörungen. Dies ist der amtierenden Regierung ein Dorn im Auge, weshalb sie den Radiosender abschalten lässt.
Einordnung
Grundfall 1: Schutz der Informationsbeschaffung; eigenständiges Grundrecht
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Grundfall 2: sachlicher Schutzbereich: Schutz der Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen
Der in München lebende A liest jeden morgen die norddeutsche Zeitung "FriesenNews". Als der lokalpatriotische Polizist P Streife geht, fällt ihm die Zeitung im Briefkasten auf. Er nimmt diese kurzerhand mit.
Sachlicher Schutzbereich: Quelle 1
A bezieht seine politischen Informationen aus einem öffentlichen Internetblog namens "MediaNews4You". Aus Furcht vor "digitaler Meinungsmache" schränkt ein jüngst erlassenes Gesetz den Zugang zu Internetblogs ein.