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Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Anwendungsbereich nicht eröffnet
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Junggeselle J ist nach einer durchzechten Nacht volltrunken und kaum noch Herr seiner Sinne. Er setzt zu einem Schluck aus einer Schnapsflasche an, als ihn Polizistin P erblickt. P ergreift die Flasche, gießt den Inhalt aus und wirft die leere Flasche in den Altglascontainer.
Einordnung
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Anwendungsbereich nicht eröffnet
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Prüfungsstruktur der Standardmaßnahmen – Beispielfall
Drogendealer D wurde mehrmals auf dem Bahnhofsvorplatz beim Dealen erwischt. Als Polizist P ihn dort erblickt, erteilt er ihm nach einer Anhörung ein Aufenthaltsverbot für den Platz für drei Monate. Wutentbrannt verlässt D den Bahnhofsvorplatz.

Verhältnis mehrerer Standardermächtigungen zueinander
Bauarbeiter B fährt nach seinem Feierabendbier leicht betrunken, aber noch Herr seiner Sinne, auf einem E-Scooter. Polizist P verlangt, dass B sich ausweisen soll. B weigert sich. Daraufhin durchsucht P ihn, um Bs Personalausweis zur Feststellung seiner Identität zu finden.