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Verjährung des reisevertraglichen Anspruches
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

R bucht bei V am 10.01.2020 eine Pauschalreise. Diese soll vom 13. bis zum 20.07.2020 gehen. Am Tag der Rückreise wird Rs Flug auf den 21.07.2020 verschoben. Deshalb entsteht R ein Schaden i.H.v. €30 für das bereits gebuchte Taxi. R erstattet Mängelanzeige, fordert aber erst am 22.07.2022 Schadensersatz.
Einordnung
Verjährung des reisevertraglichen Anspruches
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Verjährung bei Nachlieferung
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