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Auflösungsvertrag, § 623 Alt. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Hotelfachmann Harry H und seine Arbeitgeberin A möchten übereinstimmend das Arbeitsverhältnis aufheben. Ihre Abrede halten sie schriftlich fest und unterschreiben sie direkt am Anfang.
Einordnung
Auflösungsvertrag, § 623 Alt. 2 BGB
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