Jurafuchs

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Haftungsmilderung, § 521 BGB

einfach
schwer53 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Studentin S schenkt ihrem Bekannten B ein Topfset. Als S dem B das in einem großen Paket verpackte Set übergeben will, fällt ihr das Paket leicht fahrlässig aus der Hand auf eine Vase des B. Dem B entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von €100. B verletzt die S bei der Geschenkübergabe ebenfalls leicht fahrlässig.

Einordnung

Haftungsmilderung, § 521 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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