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Ordentlicher Rechtsweg (§ 13 GVG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K aus München möchte gegen B mit Wohnsitz in Hamburg €2.000 einklagen, die B ihm aus einem Kaufvertrag schuldet.
Einordnung
Ordentlicher Rechtsweg (§ 13 GVG)
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