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„Rechnungsähnliche“ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Erfahrenen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der geschäftlich erfahrene O erwartet eine Rechnung für eine Eintragung ins Handelsregister. Er erhält ein Schreiben von T, welches alle Merkmale einer Rechnung enthält. Auch der beigefügte Überweisungsträger ist schon ausgefüllt. Nur in den kaum lesbaren „AGB“ des Schreibens findet sich ein Hinweis, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags handelt. O hält das Schreiben für die besagte Rechnung und zahlt den Betrag.
Einordnung
„Rechnungsähnliche“ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Erfahrenen
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