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Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der türkische Präsident E reagiert auf das Spottlied des Satiremagazins „extra 3“ sehr empfindlich. Um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem von dem zulässigen Spottlied betroffenen E zu erläutern, trägt der Fernsehmoderator B ein Schmähgedicht vor, welches nach dessen ausdrücklicher Erklärung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreite und in dem mit Bezug auf E auch pädophile sowie sodomitische Aktivitäten geäußert wurden.
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Tätlichkeit (§ 185 Alt. 2 StGB)
A und B streiten darüber, ob "Der Pate 1" oder "Der Pate 2" der bessere Film ist. Dabei wird A über die Meinung des B so wütend, dass er diesem ins Gesicht spuckt.

Grundfall / Behaupten
Nachbar N hört regelmäßig abends aus der Nachbarwohnung von M und F Schlaggeräusche und Frauenschreie. N erzählt daraufhin Omi O aus dem ersten Stock, dass der M ein Haustyrann sei, der seine Frau schlage. M meint, er trainiere abends am Boxsack, während F Horrorfilme schaue. Was nun stimmt, lässt sich nicht aufklären.