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Habgier - Rechtmäßigkeit des Vorteils
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T leiht O seinen Roller, da er ins Ausland geht. Nach seiner Rückkehr verlangt er den Roller von O mehrfach vergeblich zurück. T stellt den O zur Rede. O verweigert weiterhin die Rückgabe. Schließlich tötet T den O, um an den Roller zu kommen.
Einordnung
Habgier - Rechtmäßigkeit des Vorteils
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Niedrige Beweggründe - Eifersucht 2
T und O sind verheiratet. O führt mit P schon länger heimlich eine intime Beziehung und will sich nun von T trennen. T ist wütend und zutiefst enttäuscht und verzweifelt. Er tötet die O mit einem Messer, da er die Trennung nicht hinnehmen möchte.
Mordmerkmale Gruppe 1 – Verärgerung über verweigerten Sex
Der 19-jährige T lernt am Faschingsdienstag 1951 die M kennen und verbringt mit ihr den Abend. M verspricht ihm Geschlechtsverkehr, verweigert diesen später aber. Es sei ihr für diese Nacht zu spät. Aus Ärger und Enttäuschung darüber erschlägt T sie mit einem Trümmerklumpen.