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Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?

einfach
schwer87 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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O und T geraten in einen heftigen Streit. T spuckt dem O als Ausdruck seiner Verachtung vor die Füße. O ekelt sich so sehr, dass er den Streit aufgibt.

Einordnung

Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?

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