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Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
O und T geraten in einen heftigen Streit. T spuckt dem O als Ausdruck seiner Verachtung vor die Füße. O ekelt sich so sehr, dass er den Streit aufgibt.
Einordnung
Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?
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T soll O einen Anzug schneidern. T rutscht beim Maßnehmen ab und pikst O mit der Nadel. O hat einen kleinen Nadelstich.
Festhalten im „Schwitzkasten“
T hält den O während einer Schlägerei fest im "Schwitzkasten". O hat noch am nächsten Tag Nackenschmerzen.