Jurafuchs

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§ 604 Abs. 3 und Abs. 4 BGB

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Studentin S fragt ihre Freundin F, ob sie sich ein Kleid von F ausleihen dürfe. F willigt ein und gibt es ihr. Nach zwei Tagen möchte F das Kleid aber lieber selbst anziehen und fordert es von S zurück. Diese hat es allerdings an ihre Mitbewohnerin M weitergegeben.

Einordnung

§ 604 Abs. 3 und Abs. 4 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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