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Mordmerkmal „aus Mordlust“ (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 1 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T wartet eines Abends in der Bahnhofsvorhalle in Freudenstadt auf ein Tötungsopfer. Es geht ihm ausschließlich darum, einen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern. Er sieht die 21-jährige O und folgt ihr auf die Damentoilette. Dort erwürgt er sie.
Einordnung
Mordmerkmal „aus Mordlust“ (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 1 StGB)
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