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Einstiegsfall gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K sein Grundstück. V versichert, dass das Grundstück „top“ sei. Das Erdreich ist jedoch stark verunreinigt. K wird als Eigentümer eingetragen. Danach ficht K "alles" an. Um V eins auszuwischen, veräußert K das Grundstück an G, der als Eigentümer eingetragen wird.
Einordnung
Einstiegsfall gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten
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Verkehrsgeschäft
A ist Alleingesellschafter einer GmbH. Der Geschäftsführer GF erwirbt für die GmbH ein Grundstück von V. Die GmbH wird als Eigentümerin eingetragen. V ficht dann begründet alles wegen arglistiger Täuschung an. Bevor V wieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, veräußert GF das Grundstück an den gutgläubigen A, der auch im Grundbuch eingetragen wird.
Maßstab der Gutgläubigkeit 1
V ist Bucheigentümer eines Grundstücks, das im Eigentum des E steht. V veräußert das Grundstück an K. K wird auch als neuer Eigentümer eingetragen. K hat dabei Zweifel an der Eigentümerstellung des V, weiß aber nicht positiv, dass V in Wahrheit nicht Eigentümer ist.