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Gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten (Beispiel: Eigentum bei Anfechtung)
Sachverhalt
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Wann lieht (k)ein Verkehrsgeschäft vor?
A ist Alleingesellschafter einer GmbH. Der Geschäftsführer GF erwirbt für diese GmbH ein Grundstück von V. Die GmbH wird als Eigentümerin eingetragen. Später ficht V die Übereignung wirksam an. Bevor V wieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, veräußert GF das Grundstück an den gutgläubigen A, der auch im Grundbuch eingetragen wird.
Maßstab der Gutgläubigkeit 1
V ist Bucheigentümer eines Grundstücks, das im Eigentum des E steht. V veräußert das Grundstück an K. K wird auch als neuer Eigentümer eingetragen. K hat dabei Zweifel an der Eigentümerstellung des V, weiß aber nicht positiv, dass V in Wahrheit nicht Eigentümer ist.