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Produktfehler bei Kirschkern in Streuseltaler?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Richterin R kauft in der Mittagspause bei Konditor K einen von diesem hergestellten Kirschtaler, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag. K verwendet hierfür maschinell entkernte Kirschen. Beim Verzehr des Kirschtalers beißt R auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei bricht ein Teil ihres oberen linken Eckzahns ab. Dass in einzelnen Kirschen ausnahmsweise noch ein Kern vorhanden ist, kann K nicht vermeiden.
Einordnung
Produktfehler bei Kirschkern in Streuseltaler?
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