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Konkurrenzen § 113 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der Verkehrspolizist O weist den mit seinem PKW herannahenden T mit Handzeichen zum Anhalten an. Statt der Weisung nachzukommen, tritt T aufs Gaspedal, um der Kontrolle zu entgehen. O kann gerade noch so durch einen Hechtsprung zur Seite ausweichen.
Einordnung
Konkurrenzen § 113 StGB
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Konkurrenzen § 113 Sonderfall
Der Verkehrspolizist O hält den ihm bekannten T an. T fordert O auf, ihn weiterfahren zu lassen. Sollte O dies nicht tun, würde T „pikante“ Fotos, die O beim Besuch eines Bordells zeigen, an Os Vorgesetzten zu schicken. O lässt T sofort passieren.

Einführung Bestechungsdelikte
Staatsanwältin S ermittelt gegen Drogenboss B. B bietet ihr an, € 15.000 an S‘ Tischtennisverein zu spenden, wenn sie mit der Strafverfolgung „aufhört“. S sagt zu, das Verfahren sofort nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.