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Fehlende Forderung? 1138 nicht anwendbar

einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

G ist als Inhaber einer Buchgrundschuld im Grundbuch eingetragen. Tatsächlich besteht sie nicht. Auch die gesicherte Forderung besteht tatsächlich nicht. G überträgt die Grundschuld an Erwerber E. E meint, er habe zusammen mit der Grundschuld auch die Forderung erworben.

Einordnung

Fehlende Forderung? 1138 nicht anwendbar

Wie funktioniert Jurafuchs?

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