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Wegfall der Weiternutzungs- oder Reparaturabsicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Naturfreund N fährt einen BMW i3. Bei einem allein von Busfahrer B verschuldeten Unfall wird der BMW beschädigt. Die Reparaturkosten betragen laut Sachverständigengutachten €10.000 brutto, eine Ersatzbeschaffung kostet €8.000. N will seinen BMW weiter nutzen, verlangt deshalb nach einem Monat die Reparaturkosten. Drei Monate später überlegt er es sich anders, kauft einen Tesla und gibt seinen BMW in Zahlung.
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Grundsatz: Kein Ersatz immaterieller Schäden
Segelliebhaberin S mietet bei V im Vorfeld ihres Jahresurlaubs an der Nordsee eine Segelyacht. Da V die Buchung vergisst, vermietet er alle Yachten anderweitig und kann auch keinen Ersatz beschaffen. S verbringt ihren Urlaub gezwungenermaßen an Land.
Ersatzfähiger immaterieller Schaden
Kundin K sucht im Geschäft der Möbeloase GmbH (M) eine neue Couch. Dabei rutscht sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, die ein Kunde verloren hat. K bricht sich die Hüfte. Es ist unklar, wann der entsprechende Teil des Geschäftes zuletzt gereinigt wurde.