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Zeitablauf, § 620 Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Frau F schließt mit Telekommunikationsanbieter T einen Mobilfunkvertrag für ihre Auslandsreise, der eine befristete Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31.12.2021 hat.
Einordnung
Zeitablauf, § 620 Abs. 1 BGB
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Erfüllung
Die 18-jährige A schließt mit Nachhilfelehrerin N einen Dienstvertrag. N verpflichtet sich, der A einmal wöchentlich für je €30 Nachhilfe in Physik zu geben, um die A auf ihre bevorstehende Abiturprüfung vorzubereiten.

Kündigung – Außerordentliche, § 624 BGB
Herr H und Pflegerin P schließen einen Dienstvertrag über Pflegeleistungen, die P zehn Jahre lang für H erbringen soll und monatlich dafür vergütet wird. Nach sechs Jahren harter Arbeit für H entschließt sich P, den Vertrag zu kündigen und erklärt dies dem H.