4,8(5.812 mal geöffnet in Jurafuchs)
Abgrenzung Warnung Drohung 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T besucht O und warnt diesen vor Hackerangriffen, die in letzter Zeit vermehrt im beruflichen Umfeld von O vorgekommen sind. T bietet O an, für €100 seinen Computer zu sichern und Angriffe zu verhindern. O willigt ein. In Wahrheit hat T selbst die bezeichneten Hackerangreife initiiert.
Einordnung
Abgrenzung Warnung Drohung 1
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Abgrenzung Warnung Drohung 2
T ist Schuldeneintreiberin von Mafiapatin Maria. Sie sucht O auf und warnt diesen davor, dass Maria sie - die T - beauftragen wird O zu töten, wenn O nicht ein Schutzgeld bezahlt. T selbst könne leider nichts dagegen tun. O zahlt aus Angst.

Abgrenzung Warnung Drohung 3
T sucht seine Freundin O auf und warnt diese davor, dass M jemanden beauftragen wird, um O zu töten. Wenn O dem T aber €100 gebe, könnte er das Geld an M weitergeben, um diesen zu besänftigen. O gibt T das Geld, das dieser an M weitergibt.