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Ausnahme der Subsidiarität der Feststellungsklage bei Fehlen einer Normenkontrollantragsmöglichkeit (Berlin/Hamburg)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Subsidiarität der Feststellungsklage bei drohender Vollstreckung?
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Subsidiarität der Feststellungsklage – Ausnahme: Rechtsschutzintensivere Feststellungsklage
Jurastudentin Lawra (L) bekommt einen Bescheid, der sie dazu auffordert, die fälligen Semestergebühren zu bezahlen. L ist der Meinung, kein Mitglied der verfassten Studierendenschaft zu sein und deswegen keine Gebühren zahlen zu müssen. Sie will dies gerichtlich feststellen lassen.