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Minderung (§§ 651i III Nr.6, 651m)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

R bucht bei Reiseveranstalter V eine Backpacking-Tour durch Peru. Inbegriffen sind die einzelnen Unterkünfte und Flüge. Als R ankommt muss sie feststellen, dass ihr sorgfältig gepackter Rucksack weder verladen wurde, noch nachgeliefert werden kann. Davon berichtet sie V.
Einordnung
Minderung (§§ 651i III Nr.6, 651m)
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Zeitanteilige Minderung
R bucht bei V Flüge und ein Hotel auf Sardinien. Da das Hotel im Osten der Insel liegt, war R der Ankunftsflughafen F in der Nähe wichtig. Wegen interner Probleme bei F muss das Flugzeug auf dem Flughafen H landen.

Besonders schwer – komplette Minderung
R bucht bei V einen siebentägigen Urlaub in einem All-inclusive-Hotel. Bei dem reichhaltigen Buffet holt sich R schon am ersten Tag eine Salmonellenvergiftung und liegt die gesamten sieben Tage flach. R findet gerade noch die Kraft, V in einer wütenden Mail davon zu berichten.