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Gravierender Substanzverlust / Einbuße von Körperteilen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Nach einer Partie "Mensch ärgere Dich nicht" geraten die Brüder T und O in einen heftigen Streit. In seiner Wut über das verlorene Spiel schlägt T dem O einen Zahn aus.
Einordnung
Gravierender Substanzverlust / Einbuße von Körperteilen
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Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, z.B. nur eine einzige Locke
T ist in O verliebt, wird aber ständig von ihr zurückgewiesen. Als er dies nicht mehr erträgt, steigt er nachts in Os Zimmer und schneidet ihr eine Locke ab, um immer ein Stück von ihr bei sich zu haben.
Nadelstiche, Kratzer, ganz leichte Brandverletzungen
T soll O einen Anzug schneidern. T rutscht beim Maßnehmen ab und pikst O mit der Nadel. O hat einen kleinen Nadelstich.