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Arglosigkeit bei Heimtückemord – Täter tritt Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T möchte sich von F scheiden lassen, nachdem sie ihn 30 Jahre wiederholt gedemütigt hat. Es gibt einen heftigen Streit, bei dem F den T bespuckt. Trotzdem möchte sich T versöhnen. Er betritt nachts über den Balkon das Schlafzimmer der F. F fordert ihn auf, zu verschwinden. Es gibt einen neuen Streit. T entschließt sich, F zu töten und zieht ein Messer. Er nutzt Fs Lage im Bett aus, springt auf den Unterkörper der noch liegenden F und ersticht sie.
Einordnung
Arglosigkeit bei Heimtückemord – Täter tritt Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen
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