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„Fremdheit“ von Altpapier (§ 242 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
O und seine Nachbarn spenden einer Wohltätigkeitsorganisation etwa 2 Tonnen Altpapier und stellen es dazu am Straßenrand zur Abholung bereit. T bemerkt dies, lädt das Sammelgut in sein Auto und fährt weg.
Einordnung
„Fremdheit“ von Altpapier (§ 242 StGB)
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